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Taxi Martin
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Ob zur OP oder zur Reha, zur Dialyse, zur Tagespflege oder einfach nur zu einem anstehenden Facharzttermin - Krankenfahrten mit dem Taxi sind Alltag. Viele Patienten sind eingeschränkt mobil und daher auf diese Transportmöglichkeit angewiesen. Damit die Krankenkasse eine Krankenfahrt im Taxi auch bezahlt, sind die geltenden Regeln zu beachten.
Zuzahlung bei Krankenfahrt im Taxi
Auch wenn die Krankenkasse eine Krankenfahrt genehmigt und die Kosten dafür übernimmt, müssen die Patienten im Regelfall Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des entstehenden Fahrpreises. Dabei gilt ein Höchstbetrag von zehn Euro je Fahrt. Mindestens werden fünf Euro Zuzahlung fällig. Bei schwerbehinderten Patienten entfällt die Zuzahlung. Ebenso bei Versicherten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung.
Auch wenn die Krankenkasse eine Krankenfahrt genehmigt und die Kosten dafür übernimmt, müssen die Patienten im Regelfall Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des entstehenden Fahrpreises. Dabei gilt ein Höchstbetrag von zehn Euro je Fahrt. Mindestens werden fünf Euro Zuzahlung fällig. Bei schwerbehinderten Patienten entfällt die Zuzahlung. Ebenso bei Versicherten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung.
Verordnung und Transportschein.
Transportschein für Krankenfahrt (c) Kassenärztliche Budnesvereinigung (KBV)Behandelnde Ärzte können in ihrer Mobilität eingeschränkten Patienten bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit eine Krankenfahrt oder Krankentransport verordnen. Dazu stellen sie einen Patientenbeförderungsschein (Transportschein) aus. Als Grund dafür werden nur ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen akzeptiert, nicht aber beispielsweise das Einholen von Befunden oder eine Rezeptabholung. Genehmigungsfähig sind dabei ausschließlich Fahrtrouten auf direktem Weg zwischen dem Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Patienten und der jeweils nächst gelegenen, Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist, dass die Behandlung am Ziel des Transportes eine Kassenleistung ist. Krankentransporte zu Privatärzten oder -Kliniken können also grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden
Transportschein für Krankenfahrt (c) Kassenärztliche Budnesvereinigung (KBV)Behandelnde Ärzte können in ihrer Mobilität eingeschränkten Patienten bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit eine Krankenfahrt oder Krankentransport verordnen. Dazu stellen sie einen Patientenbeförderungsschein (Transportschein) aus. Als Grund dafür werden nur ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen akzeptiert, nicht aber beispielsweise das Einholen von Befunden oder eine Rezeptabholung. Genehmigungsfähig sind dabei ausschließlich Fahrtrouten auf direktem Weg zwischen dem Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Patienten und der jeweils nächst gelegenen, Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist, dass die Behandlung am Ziel des Transportes eine Kassenleistung ist. Krankentransporte zu Privatärzten oder -Kliniken können also grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden
Krankenfahrten im Taxi ohne Genehmigung
Bestimmte Patientengruppen haben auch ohne Genehmigung und Transportschein einen Anspruch auf Beförderung mit dem
Taxi, wenn es sich um Arztbehandlungen, Zahnarztbehandlungen, Sitzungen im Rahmen einer Psychotherapie oder um notwendige Fahrten zu Reha- oder Pflegeeinrichtungen handelt. Hierzu gehören Menschen mit Pflegegrad 4 und 5,
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG", "BI" oder "H"
Pflegebedürfteige mit Pflegegrad 3, die zusätzlich unter eingeschränkter Mobilität leiden, können diese Regelung ebenfalls für sich in Anspruch nehmen.
Krankenfahrten
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✈️ Flughafentransfer
Pünktlich zum Abflug, entspannt nach der Landung. Auf Wunsch auch mit Gepäckservice.
🏥 Krankenfahrten
Zuverlässiger Transport zu Arztpraxen, Therapien oder Kliniken – auch mit Abrechnung über die Krankenkasse.
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